Kategorie: Politik

  • Queerfeindliche Übergriffe: Interview mit MANEO

    Queerfeindliche Übergriffe: Interview mit MANEO

    Bastian, könntest du uns bitte das Ergebnis des MANEO-Reports näher bringen?

    Im Berichtsjahr 2022 konnten wir in Berlin etwas mehr Fälle als im Vorjahr erfassen (2022: 760, 2021: 731). Von diesen Fällen wiesen 557 Fälle LGBTIQ*-feindliche Bezüge auf (2021: 527). Dies ist für uns auch bedeutsam, da wir dadurch in unserer Beratung deutlich stärker gefordert waren, als im Vorjahr. Einerseits haben wir es geschafft, etwa 50% der Fälle, die bei uns gemeldet wurden, aus dem Dunkelfeld herauszuholen – also das, was der Polizei nicht bekannt ist. Dunkelfeld bezeichnet sowohl Fälle, die bei uns eingegangen sind, aber nicht bei der Polizei angezeigt wurden, als auch Fälle, die nirgendwo gemeldet wurden. In anderen Fällen haben uns die Betroffene berichtet, dass sie die Fälle bereits bei der Polizei zur Anzeige gebracht haben. Zudem konnten wir in einem weiteren Teil unserer Arbeit über Medien recherchieren, da die Polizei regelmäßig Fallbeispiele über ihre polizeiliche Pressestelle veröffentlicht.

    Wie vergleichbar sind die Ergebnisse mit anderen Städten oder Bundesländern?

    Das Bundeskriminalamt veröffentlicht eine bundesweite Statistik über die von der Polizei erfassten LGBTIQ*-feindlichen Übergriffe, jedoch werden die Zahlen nicht nach Städten sondern Bundesländer ausgewiesen. Insofern können wir hier zumindest für das Land Berlin auf Zahlen zurückgreifen, die es in dieser Menge und Anzahl weder in Hamburg noch in Bremen als Stadtstaaten gibt, geschweige denn in ganz Nordrhein-Westfalen oder Bayern. 

    Ja, wir haben hier in Berlin viel mehr Zahlen! Das liegt aber nicht daran , dass Berlin besonders homo-, trans*- oder LGBTIQ*-feindlich sei, sondern dass wir hier sehr gute Instrumente geschaffen haben, damit Menschen auch schneller einen Fall melden und die Strafverfolgungsbehörden effektiv die Fälle verfolgen können. Das ist hier in Berlin zwar sehr gut ausgebaut, aber noch nicht so, wie es sein soll. Es sind einerseits schon sehr gute Voraussetzungen geschaffen worden. Andererseits müssen die jetzt aber noch weiter verbessert werden.

    Im aktuellen Report werden im Vergleich zum Vorjahr mehr Fälle festgestellt, die nicht bei der Polizei gemeldet wurden. Woran liegt das?

    Das hat viele Gründe. Entweder schaffen wir es durch unsere Arbeit, mehr Menschen dazu zu bringen, mit uns zu sprechen, die vorher weder mit uns, noch der Polizei gesprochen haben. Oder wir haben es geschafft, dazu beizutragen, dass die Menschen zu uns wiederkommen, wenn wieder was passiert ist. 

    Es gibt auch noch viele andere Argumente. Wir haben zum Beispiel auch Betroffene, denen das schon mehrfach passiert ist. Irgendwann haben sie keine Lust mehr, Anzeige zu erstatten, weil denen das zu viel Stress macht. Zum Beispiel hat mir eine trans* Person mal gesagt: „Ich kann nicht jeden Tag drei, vier Strafanzeigen erstatten, das schaffe ich nie.“ 

    „Ich kann nicht jeden Tag drei, vier Strafanzeigen erstatten.“

    Das hat etwas mit den Bedingungen zu tun und nicht mit der Polizei. Wir versuchen aber weiterhin die Türen zur Polizei zu öffnen, aber ich kann auch verstehen, wenn manche sagen, das sei ihnen zu viel.

    Warum hat die Zusammenarbeit zwischen MANEO und der Polizei in diesem Jahr nicht stattgefunden?

    Seit 2021 hat die Generalstaatsanwaltschaft der Polizei untersagt, einen Austausch über statistische Informationen fortzusetzen. Es ging um anonymisierte statistische Daten, die wir zuvor mit der Polizei ausgetauscht hatten, um unsere Präventionsarbeit zu verbessern. Die Polizei hat uns bis dahin stets ein paar wenige anonymisierte Informationen gegeben: Datum Uhrzeit, Ort des Vorfalls. 

    Beispielsweise, wenn wir festgestellt hatten, dass es seit zwei oder drei Wochen mehr Überfälle im Tiergarten gibt, dann hatten wir sofort reagiert und unsere Vorort-Mitarbeiter*innen in den Tiergarten geschickt, so wie die Polizei auch. Wir boten vor Ort eine Infostelle an oder sind mit den Menschen dort ins Gespräch gekommen. Wir konnten reagieren. Oder wenn es irgendwo gehäuft Vorfälle gab, dann konnten wir in den sozialen Medien auf eine erfhöhte Gefährdung aufmerksam machen.

    Diesen Austausch gibt es leider nicht mehr, weil die Polizei aus Datenschutzgründen noch nicht einmal über anonymisierte Eck-Informationen mit uns sprechen darf nachdem der Datenschutzbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft rechtliche Probleme festgestellt hatte.

    Wir haben diesen Austausch jahrelang machen können – ohne Probleme. Dadurch konnten wir unsere Präventionsarbeit jedes Jahr verbessern, da wir viel miteinander kommuniziert haben, immer unter Einhaltung des Datenschutzes. Das war für uns völlig selbstverständlich.

    Die Kommunikation mit der Polizei bzw. unsere Vermittlung zwischen den Opfern und der Polizei ist selbstverständlich noch immer da, aber sie ist sehr erschwert worden.

    Welche Arten von Übergriffen werden im Report erfasst?

    Die Mehrheit der Fälle, die wir hier erfasst haben, finden in den Straßen und in der Öffentlichkeit statt – einschließlich Übergriffe in den öffentlichen Verkehrsmitteln, hier haben wir besonders viele Fälle erfasst. Darüber hinaus haben wir auch Fälle erfasst, die sich in sozialen Medien oder im Internet ereignet haben, wie beispielsweise Hass im Netz. Es gibt auch andere Regionen, in denen Übergriffe auftreten. z.B. in Schulen und Bildungseinrichtungen.

    Ist euch ein Muster aufgefallen, wo und wann die Übergriffe am häufigsten auftreten?

    Das ist schwer zu erfassen! Es ist ein bisschen mehr am Wochenende, aber vor allem an Orten oder in Momenten, in denen LGBTIQ* öffentlich sichtbar sind: Cafés, Bars, Clubs und Events. Sobald sie in der Öffentlichkeit sichtbar sind, besteht da immer eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu Provokationen, Beleidigungen oder Belästigungen kommt, sowohl tagsüber als auch nachts. Eine große Vielzahl der von uns erfassten Übergriffen findet in Schöneberg statt, aber auch in Kreuzberg, Friedrichshain, Neukölln und Mitte. Dies sind die Schwerpunktorte, die wir auch im letzten Jahr wieder erfasst haben.

    Kürzlich wurden mein Freund und ich als schwules Paar auf der Straße von einer Gruppe junger Männer angespuckt, was in mir sowohl Wut als auch Angst auslöste. Nun frage ich mich, wie ich am besten mit dieser Situation umgehen sollte?

    Keine Konfrontation! Wenn die Situation schon so aggressiv ist, sollte man nicht zu der Aggression beitragen, sondern sofort die Polizei anrufen und sagen: „Ich bin gerade an diesem Ort und wurde als schwuler Mann von Leuten angespuckt. Bitte kommen Sie schnell, die Täter sind jetzt noch gerade hier, oder ich beobachte, wo sie hingehen.“ Dann kommt die Polizei und stellt die Identität der Täter*innen fest und dann kann ein Strafantrag erstattet und eine Strafverfolgung gegen die Täter*innen eingeleitet werden. Das ist eine sehr effektive Maßnahme, um etwas zu bewirken und sich wehrhaft zu zeigen.

    Gleichzeitig: Wer sich hilflos in diesen Situationen fühlt, kann mit uns darüber reden, um sich zu stärken, Handlungsoptionen zu verbessern, oder diese Übergriffe zu verarbeiten. Wenn weitere Hilfe erforderlich wäre, können wir auch vermitteln und Kontakte herstellen. 

    Wichtig ist nur, sich nicht hängen zu lassen, nicht zu akzeptieren, dass das angeblich normal wäre. Das ist nicht normal. Wir müssen alle auch eine Haltung einnehmen und deutlich machen, das akzeptieren wir nicht. Und das fängt bei uns allen an. Auch bei Zeug*innen, die Übergriffe beobachtet haben. Sie haben die Täter*innen gesehen, oder sie können bestätigen, dass das passiert ist. Es ist deshalb wichtig, dass auch Zeug*innen sich bei uns melden. Vor wenigen Tagen haben wir eine Pressemeldung der Polizei über die sozialen Medien weiter kommuniziert. Eine Stunde später hat sich bei uns ein Zeuge gemeldet und gesagt: „Ich war dabei und habe das gesehen. Wenn das Opfer Hilfe braucht, stehe ich zur Verfügung.“ Dann haben wir auch wieder den Kontakt mit der Polizei hergestellt.

    Wichtig ist, sich nicht hängen zu lassen, nicht zu akzeptieren, dass das angeblich normal wäre. Das ist nicht normal.

    Wie trägt MANEO zur Gewaltprävention bei, welche Arbeit wird hier geleistet? 

    Die Gewaltpräventionsarbeit, die wir in erster Linie leisten, besteht darin, schwule, bisexuelle und andere MSM über Gefährdungen und Gefahren zu informieren. Eine unserer Hauptaufgaben ist, uns an die Szenen zu wenden und sie anhand unterschiedlichen Informationen und Materialien zu sensibilisieren. Wir haben verschiedene Themen, mit denen wir uns mit Infomaterial an die Öffentlichkeit wenden, auch über soziale Medien. Unsere Schwerpunktthemen, zu denen wir bislang gearbeitet haben, sind homofeindliche Beleidigungen, homofeindliche Raubstraftaten, sexuelle Übergriffe, häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung und KO-Tropfen. Dazu haben wir Material und bieten viele Informationen an, auf die die Menschen zurückgreifen und sich informieren können. Außerdem sind wir vor Ort und in den sozialen Medien unterwegs. Wir haben eine aktive Vorortarbeit, das heißt: Mitarbeiter*innen von uns sind mit Infoständen jede Woche in der Szene unterwegs: in Crusing-Gebieten, in Kneipen oder stehen vor und in Clubs. Das können wir aber nur mit den Ressourcen machen, die uns zur Verfügung stehen. 

    Und wie kann ein Gewaltopfer bei euch einen Übergriff melden? 

    Wir haben verschiedene Zugangswege, die man bei uns melden kann. Erstens kann man jeden Tag – auch am Wochenende – zwischen 17 und 19 Uhr bei uns anrufen. Darüber hinaus sind wir an Werktagen von Montag bis Freitag in der Bülowstraße 106 zwischen 17-19 Uhr persönlich erreichbar. Oder man kann uns eine E-mail schicken, bzw. über die sozialen Medien mit uns Kontakt aufnehmen. Es gibt auch auf unserer Homepage einen online Fragebogen, den man ausfüllen kann.

    Wir sind permanent im Terminproblem, weil wir völlig überlastet sind. Da muss sich was ändern.

    Was kommt jetzt? Arbeitet ihr mit der Politik zusammen, um Maßnahmen zu ergreifen?

    Wir gehen anhand des Reports in Gespräche mit der Politik und der Stadtverwaltung. Eine ganz große Baustelle spielt die Opferhilfe. Anhand unserer Zahlen können wir belegen, wie viel Arbeit wir haben. Aber auch gleichzeitig belegen, wie wenige Ressource zu unserer Verfügung stehen, um diese Arbeit zu machen. Wir sind permanent im Terminproblem, weil wir völlig überlastet sind. Da muss sich was ändern, wir brauchen mehr Ressourcen. Viele Menschen brauchen Hilfe, und diese Hilfe wird nicht geboten. Die psychische und auch die körperliche Gesundheit von LGBTIQ*-Menschen ist belastet. Das führt dann auch zu Erkrankungen, wenn die Menschen die Hilfe und Unterstützung, die sie brauchen, nicht bekommen. 

    Das andere ist präventionistische Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu verstärken: Nicht aufzuhören, Aufklärung an Schulen zu betreiben und Aufklärungsarbeit in Jugendeinrichtungen zu fördern. Das muss weiterlaufen und darf nicht gekürzt werden.

    Das sind alles wichtige Argumente, die wir vielen Einrichtungen und Organisationen mit unserem Bericht an die Hand geben können. Die Politik und die Verwaltung muss immer wieder gefördert werden, ihre Bemühungen im Kampf gegen LGBTIQ*-Feindlichkeit und Menschenfeindlichkeit nicht zu vernachlässigen, sondern fortzusetzen.

  • Der letzte 175er Häftling der Bundesrepublik

    Der letzte 175er Häftling der Bundesrepublik

    Knast für einvernehmlichen schwulen Sex: Erst 2004 wurde der letzte 175er Häftling nach zehnjähriger Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen. Manuel Izdebski über eine unglaubliche Geschichte und den Irrsinn der Kriminalisierung.

    Rund 50.000 Schwule verurteilte die Bundesrepublik nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs wegen ihrer Homosexualität. Erst ab 1969 war der einvernehmliche Sex unter erwachsenen Männern nicht mehr straftbar – erwachsen hieß damals noch: mindestens 21 Jahre alt.

    Paragraph 175 im historischen Überblick

    1871

    Mit dem Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs wurde der Paragraph 175 eingeführt. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und prägte die staatliche Verfolgung homosexueller Männer über Jahrzehnte.

    1935–1945

    Im Nationalsozialismus wurde der Paragraph 175 massiv verschärft. Die Ausweitung der Strafbarkeit führte zu systematischer Verfolgung, Verurteilungen und Deportationen.

    Nach 1945

    Auch nach dem Ende des NS-Regimes blieb der Paragraph 175 zunächst bestehen. Erst schrittweise Reformen und gesellschaftlicher Wandel führten zu seiner vollständigen Abschaffung im Jahr 1994.

    Zur ausführlichen Geschichte des Paragraph 175

    Allerdings blieb der Paragraf in einer Jugendschutzversion bis 1994 erhalten und sorgte für ein unterschiedliches Schutzalter bei hetero- und homosexuellen Kontakten: Während homosexuelle Handlungen mit Minderjährigen grundsätzlich verboten waren, galt für heterosexuelle Kontakte ein absolutes Schutzalter von 14 Jahren.

    Aus der Zeit von 1969 bis 1994 stammen zusätzliche 4.500 Verurteilungen. Zu den Opfern dieser Kriminalisierung gehört Frank Schneider*, der 1994 in einem spektakulären Berufungsprozess zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Sein Vergehen: Er hatte als damals Anfang 30-Jähriger mehrfach einvernehmlichen Sex mit einem 17-jährigen Jugendlichen.

    Der Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuches (Paragraf 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994.

    Haft bis zuletzt – trotz Abschaffung des Paragraph 175

    Schneider gilt als der letzte 175er-Häftling der Bundesrepublik. Erst 2004 wurde er nach vollständiger Verbüßung seiner Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen. Drei Gnadengesuche und mehrere Anträge auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe lehnte die Justiz ab. Dass sein Vergehen nur wenige Monate nach dem Prozess durch die Abschaffung des Paragrafen 175 gar kein Straftatbestand mehr war, blieb ohne Bedeutung, denn Schneider hatte eine einschlägige Vorstrafe: Er war schon einmal wegen Sex mit einem 16-jährigen Jugendlichen verurteilt worden – für Heterosexuelle keine Straftat.

    „Während wir schon auf einem CSD tanzten, haben andere von uns noch im Knast gesessen“, kommentiert der Historiker Alexander Wäldner den Fall. Er forscht seit 15 Jahren zur Verfolgung der Homosexuellen. Auf das Schicksal von Frank Schneider wurde er durch einen Zufall aufmerksam: „Wir haben überhaupt nicht daran gedacht, dass noch jemand im Gefängnis sitzen könnte“, sagt er.

    Die Folgen der Verurteilung – ein zerstörtes Leben

    Schneider lebt heute fern seiner Heimat zurückgezogen in einer fremden Stadt. Er ist Frührentner und muss seine kleine Rente durch Grundsicherung aufstocken. Die Verurteilung hat seine bürgerliche Existenz vernichtet. Sein gesamter Besitz wurde während der Haft aufgelöst. Als verurteilter Sexualstraftäter konnte er nie wieder Fuß fassen und eine Arbeit finden. Eine Interviewanfrage lehnte er trotz Zusicherung auf Anonymität ab. Schneider will sich an das dunkle Kapitel seiner Lebensgeschichte nicht erinnern. Über einen Dritten hält Alexander Wäldner zu ihm Kontakt. Er beschreibt ihn als Mann aus einfachen Verhältnissen, der vor seiner Haftstrafe als Hilfsarbeiter seinen Lebensunterhalt verdiente und nie eine schwule Identität entwickelt habe. Auch habe sich seine einfache Bildung im Prozess als Nachteil erwiesen. „Andere hätten sich besser vor Gericht darstellen können“, erklärt Wäldner.

    Irrsinn der Kriminalisierung

    Schneiders Schicksal zeugt vom Irrsinn der Kriminalisierung. Die deutsche Justiz vollzog an ihm noch einmal mit aller Härte die staatliche Verfolgung der Homosexuellen, nur wenige Monate vor dem endgültigen Aus des berüchtigten Paragrafen.

    Schneider gehört zu den Fallgruppen, die laut Eckpunktepapier von Bundesjustizminister Heiko Maas einen Anspruch auf Entschädigung als Opfer des Paragrafen 175 erheben können. Dafür muss der Bundestag nun ein entsprechendes Gesetz verabschieden, das die verurteilten Männer auch rehabilitiert.

    „Wiedergutmachen kann man das nicht“, sagt der Historiker Wäldner, „aber man kann ein Zeichen setzen!“

    *Name von der Redaktion geändert


    Häufige Fragen zum Begriff „175er“

    Der Begriff „175er“ taucht häufig im Zusammenhang mit der Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland auf.
    Hier beantworten wir zentrale Fragen zur Bedeutung des Begriffs und seinem historischen Kontext.

    Was bedeutet der Begriff „175er“?

    Als „175er“ wurden Männer bezeichnet, die nach dem Paragraphen 175 verurteilt wurden. Der Begriff war kein offizieller Rechtsbegriff, sondern eine informelle Bezeichnung für Betroffene staatlicher Strafverfolgung.

    Warum war der Paragraph 175 so folgenreich?

    Der Paragraph 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Dadurch konnten homosexuelle Männer über Jahrzehnte hinweg verfolgt, inhaftiert und gesellschaftlich ausgegrenzt werden – oft mit lebenslangen Folgen.

    Warum saßen auch nach 1945 noch „175er“ im Gefängnis?

    Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde der Paragraph 175 nicht sofort aufgehoben. In der Bundesrepublik Deutschland galt lange Zeit sogar die verschärfte NS-Fassung weiter, weshalb Verurteilungen auch nach 1945 möglich waren.

    Warum blieb die Abschaffung des Paragraph 175 für manche Betroffene ohne Wirkung?

    In vielen Fällen galten frühere Verurteilungen weiter als strafverschärfend. Auch wenn der Paragraph später abgeschafft wurde, hatte das für bereits verurteilte Männer oft keine rechtlichen Konsequenzen.

    Warum ist der Begriff „175er“ heute noch relevant?

    Der Begriff steht symbolisch für staatliches Unrecht und die lange Verfolgung homosexueller Männer. Er erinnert daran, dass rechtliche Diskriminierung reale Lebenswege zerstören kann.

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  • Queer-Beauftragter der Bundesregierung: „Bei Aufrufen zu Gewalt zeige ich klare Kante!“

    Queer-Beauftragter der Bundesregierung: „Bei Aufrufen zu Gewalt zeige ich klare Kante!“

    Herr Lehmann, 2021 wurden Sie von mehr als 70.000 Kölner*innen direkt in den Bundestag gewählt. Seit November sind Sie parlamentarischer Staatssekretär im Familienministerium und seit Januar auch noch der Queer-Beauftragte der Bundesregierung. Bei all diesen Erfolgen: Erleben Sie persönlich noch Benachteiligungen oder Diskriminierung, weil Sie schwul sind?

    In den 20 Jahren, in denen ich schwul lebe, bin ich natürlich hin und wieder auch diskriminiert worden. Mein Mann und ich wurden beispielsweise auf der Straße beschimpft, weil wir Hand in Hand gingen oder im Internet angefeindet. Dennoch habe ich sicher weniger Alltagsdiskriminierung als andere Menschen erlebt, weil ich als Politiker in einer privilegierten Rolle bin. Meine Partei hat schon immer für die Rechte von LSBTIQ* und anderen Minderheiten gestritten. Da bin ich natürlich von einem sehr sicheren und offenen Umfeld umgeben.

    Vor Kurzem haben Sie einen Hassprediger aus Görlitz angezeigt, der in einem Video gegen queere Menschen gehetzt und Ihnen den Tod gewünscht hat. Wie gehen Sie generell um mit homofeindlichen Attacken? Wann wehren Sie sich – und wann ignorieren Sie sowas, um Extremist*innen keine zusätzliche Aufmerksamkeit zu verschaffen?

    Wenn es um Aufrufe zu Gewalt oder um einen Mordaufruf wie im Fall dieses Hasspredigers geht, zeige ich klare Kante. Da schalte ich den Staatsschutz ein und erstatte Anzeige. Bei meiner politischen Arbeit muss ich leider mit Hasskommentaren im Netz leben, die sich nun, da ich durch mein neues Amt als Queerbeauftragter noch mehr in der Öffentlichkeit stehe, massiv verstärkt haben. Ich ignoriere da vieles, aber auch hier melde ich Kommentare und blocke die Verfasser*innen, wenn Grenzen überschritten werden.

    Diskriminierung innerhalb der LSBTIQ*-Community: Auch innerhalb der queeren Communitys treffen trans* Personen und nicht-binäre Menschen oft auf Vorbehalte. Wie inklusiv erleben Sie die queere Szene?

    Die LGBTIQ*-Community ist sehr vielfältig – und genau so vielfältig sind die Forderungen, die die unterschiedlichen Gruppen an die Politik stellen. Als Queerbeauftragter bin ich Ansprechperson für alle. Ich versuche zuzuhören und die Bedürfnisse der Community in die Regierungsarbeit einzubringen. Bei aller Unterschiedlichkeit innerhalb der Community sehe ich aber zugleich auch viel Potenzial für Bündnisse. Und ich bin überzeugt: Wenn wir queerpolitisch in dieser Legislatur etwas erreichen wollen, dann brauchen wir dafür gegenseitige Solidarität. Wir müssen gemeinsam für die Rechte der LGBTIQ*-Community eintreten – zum Beispiel aktuell beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz, das das sogenannte „Transsexuellengesetz“ ersetzen soll. Da gibt es gerade viel Gegenwind und wir werden noch so manche Diskussion führen und eine Menge Überzeugungsarbeit leisten müssen, bis das Gesetz steht. Aus der Community heraus ist daher Unterstützung wichtig.

    Fühlen Sie sich als Queer-Beauftragter auch zuständig für mehr Toleranz innerhalb der Community – und wie könnten wir sie fördern?

    Auf jeden Fall sehe ich das als eine meiner Aufgaben an. Ich denke, das Wichtigste ist, miteinander im Gespräch zu bleiben und sich bewusst zu machen, dass wir die ambitionierten Ziele, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben, nur erreichen, wenn die Community sich einbringt und solidarisch agiert. Dann schaffen wir in dieser Legislatur einen echten Aufbruch für Vielfalt, Selbstbestimmung und gleiche Rechte von LSBTIQ*-Menschen. Noch im Sommer will ich zum Beispiel den Startschuss für den ersten bundesweiten Aktionsplan für Vielfalt und gegen Queerfeindlichkeit geben.

    Die Verbände und Initiativen der queeren Community leisten für diesen Aktionsplan einen sehr wichtigen Beitrag – wir starten einen Dialogprozess darüber, was für sie wichtig und wo weitere Förderung notwendig ist. Auch das Familienrecht soll endlich ein Update bekommen und den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Denn Familien sind vielfältig und bestehen nicht immer nur aus Mutter, Vater, Kind. Wir wollen deshalb das Abstammungsrecht reformieren und Mehrelternschaften rechtlich absichern. Bei all diesen Themen gibt es innerhalb der Community verschiedene Interessen, die geäußert und auch gehört werden.

    „Medizinisch ist HIV mittlerweile gut beherrschbar. Diskriminierung hingegen macht krank.“

    Menschen mit HIV können heute fast problemlos mit dem Virus leben – und unter Therapie ist HIV nicht übertragbar. Ein großes Problem hingegen ist für sie die Stigmatisierung von HIV. Über ihre Infektion zu sprechen, erleben fast 80 Prozent als riskant, weil sie oft mit Vorurteilen konfrontiert werden – zum Beispiel bei einem Date. Wie wollen Sie in Ihrem Amt dazu beitragen, dass die Stigmatisierung von Menschen mit HIV weiter abgebaut wird?

    Medizinisch ist HIV mittlerweile gut beherrschbar. Diskriminierung hingegen macht krank. Die Angst vor Zurückweisung und Ausgrenzung wiegt für viele Menschen mit HIV schwerer als die gesundheitlichen Folgen. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass der Aktionsplan für Vielfalt und gegen Queerfeindlichkeit auch Maßnahmen wie die Stärkung der Aufklärungsarbeit über HIV umfasst. Hier werde ich das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bitten, sich aktiv einzubringen, um aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen bekannter zu machen und um Stigmatisierung vorzubeugen. Denn niemand mit HIV sollte sich verstecken müssen.

    Laut Umfragen wissen nur ein Fünftel der Deutschen, dass eine HIV-Therapie zuverlässig die Übertragung von HIV verhindert. Wie ist das in Ihrem Bekanntenkreis? Wissen da alle schon vom Schutz durch Therapie?

    In meinem queeren Bekanntenkreis weitgehend ja. Aber einer heterosexuellen Bekannten, die sehr viele Ängste rund um das Thema HIV und Aids hat, habe ich neulich lange erklärt was PrEP ist und dass eine HIV-Therapie die Übertragung des Virus verhindern kann. Das wusste sie alles nicht und war danach erleichtert und dankbar für die Informationen.

    „Die PrEP hat sich in den vergangenen Jahren als hoch effektiver Schutz erwiesen (…). Nun geht es darum, die Versorgung auch auf dem Land sicherzustellen.“

    Seit mehr als zwei Jahren gibt es die PrEP als Kassenleistung, unter anderem für schwule Männer. Welche Bilanz ziehen Sie nach zwei Jahren PrEP auf Rezept?

    Heutzutage gibt es mit Kondomen, PrEP und Therapie drei gute und wirksame Methoden der Prävention. Die PrEP hat sich in den vergangenen Jahren als hoch effektiver Schutz erwiesen – das zeigen Forschungen des RKI, mit denen die Einführung der PrEP begleitet und evaluiert wurde. Demnach nutzten schon 2020 geschätzt bis zu 21.600 Menschen in Deutschland PrEP, fast überwiegend Männer. Wir wissen auch, dass es sehr große regionale Unterschiede beim PrEP-Gebrauch gibt – insbesondere in Großstädten wie Berlin ist die Nutzung stark verbreitet. Nun geht es darum, die Versorgung auch auf dem Land sicherzustellen und in Regionen, in denen es weniger Ärzt*innen gibt, die PrEP verordnen – und gleichzeitig darum, Infos zur PrEP noch weiter in die Community hineinzutragen.

    Wie stark hat die PrEP das schwule (Sex-)Leben verändert?

    Ich glaube, fast jeder schwule Mann kennt das Gefühl, in regelmäßigen Abständen auf das Ergebnis eines HIV-Tests zu warten und zu hoffen, dass der Test negativ ist. Diese ständige Angst vor der Ansteckung kann zermürben und war als Belastung oft im Hinterkopf – obwohl Sexualität ja eigentlich befreiend und angstfrei sein sollte. Mit PrEP haben schwule Männer zusätzliche Sicherheit erhalten – für viele ist PrEP eine Befreiung, auch wenn sie natürlich nicht vor anderen STIs schützt.

    „Diese ständige Angst vor der Ansteckung kann zermürben und war als Belastung oft im Hinterkopf – obwohl Sexualität ja eigentlich befreiend und angstfrei sein sollte.“

    Ihr Partner Arndt Klocke hat sich schon 2017 in einem Interview als PrEP-Nutzer geoutet und auch sein Gesicht im Rahmen von Social Media bei ICH WEISS WAS ICH TU für die PrEP gezeigt. Jetzt interessiert uns natürlich sehr: Welche der drei Safer-Sex-Methoden zum Schutz vor HIV nutzen Sie und warum?

    Ich bin bisher beim guten alten Kondom geblieben. (lacht)

    Arndt Klocke und Sie sind seit 20 Jahren ein Paar. Deshalb zum Abschluss bitte noch ein Beziehungstipp: Wie gelingt eine glückliche Beziehung – trotz Karriere und viel Pendelei zwischen NRW und Berlin?

    Mein Mann und ich achten sehr darauf, dass wir gemeinsame Zeit haben – unser Privatleben ist uns beiden heilig. Die Wochenenden verbringen wir so oft wie möglich zusammen entweder in Köln oder Berlin. Wir gehen dann viel ins Kino, wir interessieren uns für Kultur, Sport und Reisen. Und irgendwie ist die Pendelei zwar anstrengend, aber auch ein guter Beitrag für die Beziehung, weil wir uns dann immer wieder aufeinander freuen.

    Vor Kurzem waren Sie und Herr Klocke beim Podcast Queerkram zu Gast. Dort sprachen Sie auch über Sex außerhalb der Beziehung. Sie sagten, offene Beziehungen würden sie auch den Heteros „gönnen und wünschen.“ Warum können Sie eine offene Beziehung empfehlen?

    Empfehlen möchte ich gar kein bestimmtes Beziehungsmodell. Denn wie Beziehungen gelebt werden, was glücklich macht und was erfüllte Sexualität bedeutet, das muss jede*r für sich selbst entscheiden und mit anderen Menschen aushandeln. Was ich aber unbedingt empfehlen möchte, ist Offenheit – in den Partnerschaften, aber auch nach außen. Denn das macht frei und schafft auch neue Räume für andere Menschen, sich auch zu trauen. Selbstbestimmte Sexualität mit wechselnden Partner*innen, verbindliche monogame Partnerschaften und alle Varianten dazwischen: Darüber selber ohne Stigma entscheiden zu können ist Kern einer liberalen Gesellschaft. Und dazu gehört auch eine sex-positive Politik.

  • So funktioniert die Entschädigung für §175- und §151-Urteile

    So funktioniert die Entschädigung für §175- und §151-Urteile

    Wer wurde durch die Paragraphen 175 und 151 kriminalisiert?
    §175 trat 1872, ein Jahr nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches, in Kraft und kriminalisierte „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“. 1935 verschärften die Nazis den Paragraphen. Jetzt galten sämtliche Handlungen mit „wolllüstiger Absicht“ als Straftat. Bloßes Berühren konnte bereits belangt werden.

    Nach dem Krieg blieb der §175 in der Bundesrepublik unverändert in der Nazi-Fassung für mehr als zwei Jahrzehnte bestehen. 1969 wurde er dann ein erstes Mal und 1973 ein zweites Mal entschärft. Nun konnten Männer über 18 Jahre bestraft werden, wenn sie Sex mit unter 18-jährigen Jungen hatten, während das Schutzalter bei Mädchen bei 14 Jahren lag (wobei das Gericht bei Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren von einer Strafe für den Mann absehen konnte, wenn dieser jünger als 21 Jahre alt war.) Der Grund für diese Ungleichbehandlung lag in der homofeindlichen sogennanten „Verführungstheorie“, also der Idee, dass junge Menschen zur Homosexualität „verführt“ werden könnten.

    In der DDR kehrte man 1950 zur ursprünglichen Fassung des §175 (vor dem Nationalsozialismus) zurück, wobei ab Ende der 50er Jahre kaum noch Menschen nach diesem Paragraphen verurteilt wurde. 1968 führte die DDR dann ein eigenes Strafgesetzbuch ein. In ihm wurde der §151 eingeführt. Dieser kriminalisierte sexuelle Handlungen von allen Menschen mit Jugendlichen unter 18 Jahren des gleichen Geschlechts. Hier wurden also auch lesbische und bisexuelle Frauen kriminalisiert. 1988 wurde §151 ersatzlos gestrichen.

    Nach einer kurzen Phase der Legalisierung war mit der Wiedervereinigung männliche Homosexualität in Ostdeutschland wieder kriminalisiert, da hier der §175 (auch auf Druck aus dem Osten) erst 1994 gestrichen wurde.

    Die beiden Paragraphen kriminalisierten im damaligen juristischen Sinne gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen. Aus heutiger Sicht ist aber anzunehmen, dass dadurch nicht nur schwule und bisexuelle cis Männer (bzw. in der DDR auch cis Frauen) kriminalisiert wurden. Vielmehr wurden in der Bundesrepublik alle Menschen kriminalisiert, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden und Sex mit Menschen hatten, die ebenfalls dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. Der Paragraph 175 kriminalisierte also zum Beispiel auch trans* Frauen, die Sex mit Menschen hatten, die dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. In der DDR wurden folglich durch den §151 alle Menschen kriminalisiert, die mit anderen Menschen Sex hatten, wenn beiden bei der Geburt das gleiche Geschlecht zugewiesen wurde. Dies betraf also zum Beispiel auch trans* Männer.

    Wichtig ist zu wissen: Der Anspruch auf Entschädigung gilt unabhängig deiner jetzigen und damaligen geschlechtlichen oder sexuellen Identität.

    Jan, wer hat einen Anspruch auf Entschädigung?

    Alle Menschen, die aufgrund des § 175 StGB nach dem 8. Mai 1945 verurteilt worden sind oder auf Grund des § 151, der in der damaligen DDR gültig war. Zu beachten ist allerdings, dass nur dann ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn der Partner, mit dem man zusammen verhaftet wurde, älter als 16 Jahre alt war. Bei Sex mit Minderjährigen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Das Entschädigungsgesetz wurde 2019 noch um eine Richtlinie erweitertet. Jetzt haben auch Männer Anspruch auf eine Entschädigung, die nicht verurteilt worden sind, aber aufgrund des Gesetzes außerordentliche negative Beeinträchtigungen erlitten haben.

    Was ist darunter zu verstehen?

    Ich mache ein Beispiel: die Polizei oder die Staatsanwaltschaft waren bei ihren Ermittlungen nicht diskret. Betroffene wurden dadurch zum Beispiel unfreiwillig am Arbeitsplatz geoutet und haben ihren Job verloren oder es wurde ihnen die Wohnung gekündigt. Die Strafverfolgung oder die erlittene Untersuchungshaft muss aber aufgrund eines Verdachts in Zusammenhang mit einem Tatvorwurf nach § 175 stehen. Auch diese Männer haben einen Anspruch auf Entschädigung.

    Jetzt haben auch Männer Anspruch auf eine Entschädigung, die nicht verurteilt worden sind, aber aufgrund des Gesetzes außerordentliche negative Beeinträchtigungen erlitten haben.
    Jan Bockemühl berät bei BISS e.v. Männer, die eine Antrag auf Entschädigung für Verurteilungen nach § 175 (BRD) und § 151 (DDR) stellen wollen.

    Wo und bis wann kann der Antrag gestellt werden?

    Hier ist Eile geboten. Anträge können nur noch bis zum 21. Juli 2022 beim Bundesamt der Justiz in Bonn gestellt werden.

    Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

    Im besten Fall liegt eine Abschrift des Urteils oder Unterlagen zu erlittenen Haftzeiten vor, die dem formlosen Antrag beigefügt werden. Andern Falls muss zuerst eine Rehabilitierungsbescheinigung bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden. Für Entschädigungen nach der Richtlinie gibt es ein Antragsformular auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz. Wir unterstützen Betroffene gerne bei den Antragsverfahren über unsere kostenlose Hotline 0800 175 2017.

    Wie hoch sind die zu erwartenden Entschädigungen?

    Auch das variiert von Fall zu Fall. Festgelegt sind laut Gesetz 3.000 Euro für jede Verurteilung 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr Freiheitsentziehung und 500 Euro für ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Außerdem sind noch 1.500 Euro einmalig für außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen möglich.

    Du kennst eine Person, die auch nach §175 (BRD) oder §151 (DDR) verurteilt wurde? Dann ermutige sie dazu, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Alle Informationen findet ihr beim Bundesjustizamt, sowie unter www.schwuleundalter.de/entschaedigung-und-rehabilitierung/
    Alles zum schwulen Leben im Alter findest du unter www.iwwit.de/schwules-leben/alter.
    Nachtrag: Nach Fertigstellung dieses Artikels wurde bekannt, dass die aktuelle Regierung plant, Ansprüche auf Entschädigung möglicherweise doch über den 22. Juli hinaus aufrechtzuerhalten. Trotzdem könnte es ratsam sein, einen Antrag rasch zu stellen. Kompetente Beratung erhältst du auch hier bei BISS e. V..
  • Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt

    Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt

    Triggerwarnung: In diesem Artikel geht es um institutionalisierte Homofeindlichkeit und um Konversionsmaßnahmen.

    Ein Dezembernachmittag in Ludwigshafen. Klaus. S. ist auf der Suche nach Sex. Er betritt eine stadtbekannte Klappe am Ludwigplatz. Der Geruch von Urin steigt ihm in die Nase, als er den kleinen Raum betritt. Ihm fällt ein Mann auf. Sieht nett aus, denkt er sich. Die beiden Männer beschließen den kalten Ort gegen die etwas komfortableren Toiletten in einem nahelegenden Kaufhaus einzutauschen. „Das war unser Fehler“, sagt Klaus heute. „Beim Betreten müssen wir beobachtet worden sein, denn kurzer Zeit später stand die Polizei vor der Kabine und hat uns rausgeholt“. Es war das Jahr 1964 und der Paragraf 175, der Homosexualität unter Strafe stellte, war noch in Kraft. „Wir wurden mit der „Grünen Minna“ aufs Polizeirevier gebracht. Und da ich noch keine 21 (dem damaligen Alter für Volljährigkeit) war, wurde ich nach Hause gebracht, um die Adresse zu kontrollieren“, erzählt der 1947 geborene Ludwigshafener.

    Von der Polizei erst aufs Revier und dann nach Hause gebracht…

    Auf Verständnis konnte Klaus hier nicht hoffen, ganz im Gegenteil. Der Vater noch im Gedankengut der Nationalsozialist*innen verhaftet, die Mutter eine sehr religiöse Frau. Die Sorge galt den Nachbarn, den Geschwistern, dem Gerede in der Gemeinde. „Sie haben mir eingeschärft, mit niemanden darüber zu sprechen“. Die Hoffnung, dass die Anklage aufgrund seines Alters fallengelassen wird, erfüllt sich nicht. Unzucht mit Männern lautet der Tatvorwurf. Der Prozess wird im Frühjahr 1965 eröffnet. „Ich hatte noch Glück“, berichtet Klaus. „Eine junge Jugendpflegerin hat sich wahnsinnig stark für mich gemacht. Das werde ich ihr nie vergessen“. Seine Strafe: eine psychologische Behandlung zur Umerziehung. Heute würde man es eine Konversionsmaßnahme nennen. Wäre er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, wäre auch seine Lehrstelle als technischer Zeichner in Gefahr gewesen. „So ging es noch ganz glimpflich ab“, sagt Klaus.

    Unzucht mit Männern lautet der Tatvorwurf. Seine Strafe: eine psychologische Behandlung zur Umerziehung. Heute würde man es eine Konversionsmaßnahme nennen.

    Seine Strafe: 2 Jahre lang, 1 mal die Woche zum Psychologen

    „Von nun an musste ich zwei Jahre einmal die Woche zu einem Psychologen“. Die Gespräche hat er verdrängt. Er erinnert sich nur daran, einen Baum gezeichnet zu haben und an die berühmten Klecksbilder. In Fachkreisen Rorschachtest genannt. „Ich habe aber nur Schwänze gesehen“, lacht Klaus „und habe das dem Psychologen auch gesagt. Der war darüber nicht glücklich“.

    Klaus unterdrückt seine Gefühle und sein Begehren. Der Psychologe sieht sich bestätigt und entlässt Klaus als geheilt.

    Klaus unterdrückt seine Gefühle und sein Begehren. Er hat Angst wieder erwischt zu werden. Diesmal, das weiß er, würde eine Verurteilung Gefängnis bedeuten. Er schließt sich einer Jugendgruppe an, lernt ein Mädchen kennen. „Ich habe sie wirklich gerne gehabt. Ich war aber froh, dass sie mir keine sexuellen Avancen machte“. Er will sie heiraten, trotz allem.  Bevor er sie mit zu seinem Psychologen nimmt, gesteht er ihr alles. „Sie hat sehr verständnisvoll reagiert“. Der Psychologe sieht sich bestätigt, schwurbelt etwas von einer Phase, die alle Jungen durchmachen und entlässt Klaus als geheilt. Vor der Hochzeit vernichtet seine Mutter alle Unterlagen, die ihm irgendwann zum Verhängnis werden könnten.

    Brüchiges Glück

    Klaus lebt mit seiner Frau in Ludwigshafen, eine Tochter wird geboren. Doch das Glück ist brüchig. Die Sehnsucht nach Sex mit Männern bleibt. Er führt ein Doppelleben, wie so viele in jener Zeit. Die Liebe zu einem Mann, den er kennenlernt, gibt ihm Kraft. Es folgt die Trennung von seiner Frau. Eine schmutzige Scheidung und ein zehn Jahre andauernder Kampf seine Tochter sehen zu dürfen, schließen sich an. Klaus lernt seinen heutigen Mann kennen, lebt mit ihm zusammen. „Wir lebten unauffällig, aber nicht versteckt“.

    Wer wurde durch die Paragraphen 175 und 151 kriminalisiert?
    §175 trat 1872, ein Jahr nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches, in Kraft und kriminalisierte „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“. 1935 verschärften die Nazis den Paragraphen. Jetzt galten sämtliche Handlungen mit „wolllüstiger Absicht“ als Straftat. Bloßes Berühren konnte bereits belangt werden.

    Nach dem Krieg blieb der §175 in der Bundesrepublik unverändert in der Nazi-Fassung für mehr als zwei Jahrzehnte bestehen. 1969 wurde er dann ein erstes Mal und 1973 ein zweites Mal entschärft. Nun konnten Männer über 18 Jahre bestraft werden, wenn sie Sex mit unter 18-jährigen Jungen hatten, während das Schutzalter bei Mädchen bei 14 Jahren lag (wobei das Gericht bei Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren von einer Strafe für den Mann absehen konnte, wenn dieser jünger als 21 Jahre alt war.) Der Grund für diese Ungleichbehandlung lag in der homofeindlichen sogennanten „Verführungstheorie“, also der Idee, dass junge Menschen zur Homosexualität „verführt“ werden könnten.

    In der DDR kehrte man 1950 zur ursprünglichen Fassung des §175 (vor dem Nationalsozialismus) zurück, wobei ab Ende der 50er Jahre kaum noch Menschen nach diesem Paragraphen verurteilt wurde. 1968 führte die DDR dann ein eigenes Strafgesetzbuch ein. In ihm wurde der §151 eingeführt. Dieser kriminalisierte sexuelle Handlungen von allen Menschen mit Jugendlichen unter 18 Jahren des gleichen Geschlechts. Hier wurden also auch lesbische und bisexuelle Frauen kriminalisiert. 1988 wurde §151 ersatzlos gestrichen.

    Nach einer kurzen Phase der Legalisierung war mit der Wiedervereinigung männliche Homosexualität in Ostdeutschland wieder kriminalisiert, da hier der §175 (auch auf Druck aus dem Osten) erst 1994 gestrichen wurde.

    Die beiden Paragraphen kriminalisierten im damaligen juristischen Sinne gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen. Aus heutiger Sicht ist aber anzunehmen, dass dadurch nicht nur schwule und bisexuelle cis Männer (bzw. in der DDR auch cis Frauen) kriminalisiert wurden. Vielmehr wurden in der Bundesrepublik alle Menschen kriminalisiert, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden und Sex mit Menschen hatten, die ebenfalls dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. Der Paragraph 175 kriminalisierte also zum Beispiel auch trans* Frauen, die Sex mit Menschen hatten, die dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. In der DDR wurden folglich durch den §151 alle Menschen kriminalisiert, die mit anderen Menschen Sex hatten, wenn beiden bei der Geburt das gleiche Geschlecht zugewiesen wurde. Dies betraf also zum Beispiel auch trans* Männer.

    Wichtig ist zu wissen: Der Anspruch auf Entschädigung gilt unabhängig deiner jetzigen und damaligen geschlechtlichen oder sexuellen Identität.

    Eine Ausstellung verändert alles

    Im Juni 1994 wurde der §175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Mitbekommen hatte er das wohl, aber die Nachricht hatte keinerlei Bedeutung für ihn. Durch eine Ausstellung über schwules Leben in Ludwigshafen im dortigen Stadtmuseum, bekommt er Kontakt zur Bundestiftung Magnus Hirschfeld in Berlin. Dort ermutigt man ihn einen Antrag beim Bundesamt für Justiz in Bonn zu stellen. „Den Antrag konnte ich ganz formlos stellen“, erinnert er sich. Aber jetzt rächt sich die Sorgfalt seiner Mutter. Sein Antrag wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft abgelehnt. Die Begründung: Es fehlen Dokumente, die seine Verurteilung bestätigen. Auch ein zweiter Antrag scheitert.

    Ich war sehr skeptisch, ob das klappt, aber Aufgeben wollte ich nicht.
    Klaus wollte nicht aufgeben. Zurecht: Seine Entschädigung für das Unrecht, das ihm mit dem §175 angetan wurde, hat er erhalten.

    Klaus will schon aufgeben, als er von BISS e. V. erfährt. Hier wird er kompetent beraten und unterstützt. BISS spricht auch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Denn zu jeder Verurteilung muss es noch Abschriften geben, die auf Antrag den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie gibt es nach 40 Jahren angeblich nicht mehr. Von ihm wird eine Eidesstattliche Erklärung verlangt. Am Ende hatte er alle relevanten Unterlagen zusammen. „Ich war sehr skeptisch, ob das klappt“, erinnert er sich „aber Aufgeben wollte ich nicht“.

    „Wichtiger war für mich die Anerkennung des Deutschen Staates“

    Schließlich wird sein Antrag bewilligt. Ihm werden 3.000 Euro zugesprochen für die Verhaftung und Verurteilung, Später noch einmal 1500 für die Zwangstherapie. „Ich habe mich natürlich über das Geld gefreut“, sagt Klaus. „Aber wichtiger war für mich die Anerkennung seitens des Deutschen Staates, dass mir hier Unrecht getan wurde. Mit dem Geld hat er zusammen mit seinem Mann eine Woche Urlaub auf Sylt gemacht. „So richtig schick, mit allem Komfort“. „Und wir haben uns noch ein neues Service gekauft, wir haben ja noch nicht alle Tassen im Schrank“, lacht er. Klaus konnte das Erlebte hinter sich lassen. Auch wenn es manchmal mühsam war, bereut hat er es nicht, für seine Rechte gekämpft zu haben.

    Bereut hat er es nicht, für seine Rechte gekämpft zu haben.

    Was sich Klaus S. für die Zukunft wünscht.

    Heute lebt er in Mannheim und ist zum Aktivisten geworden. Er engagiert sich beim Runden Tisch sexuelle und geschlechtliche Vielfalt der Stadt Mannheim und leitet eine Gruppe für schwule Senioren. Große Wünsche für die Zukunft hat er nicht. Er würde sich freuen, wenn noch möglichst viele Männer einen Entschädigungsantrag stellen, „Und ich würde mir wünschen, dass die Menschen alle Menschen so akzeptieren wie sie sind, egal wen sie lieben“.

    Du kennst eine Person, die auch nach §175 (BRD) oder §151 (DDR) verurteilt wurde? Dann ermutige sie dazu, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Alle Informationen findet ihr in diesem IWWIT-Blogbeitrag, beim Bundesjustizamt, sowie unter https://schwuleundalter.de/entschaedigung-und-rehabilitierung/
    Alles zum schwulen Leben im Alter findest du unter https://www.iwwit.de/schwules-leben/alter.
    Nachtrag: Nach Fertigstellung dieses Artikels wurde bekannt, dass die aktuelle Regierung plant, Ansprüche auf Entschädigung möglicherweise doch über den 22. Juli hinaus aufrechtzuerhalten. Trotzdem könnte es ratsam sein, einen Antrag rasch zu stellen. Kompetente Beratung erhältst du auch hier bei BISS e. V..
  • Sexarbeit und Corona: Wider die Ausweitung der Verbotszone

    Sexarbeit und Corona: Wider die Ausweitung der Verbotszone

    Gegner_innen der Sexarbeit instrumentalisieren die Corona-Krise und werben für ein bundesweites Sexkaufverbot. Dabei gehören Sexarbeiter_innen eh schon zu den besonders hart Getroffenen.

    In der Corona-Krise wittern die Befürworter_innen eines Sexkaufverbots Morgenluft. Ende September trafen sich darum nicht zufällig über hundert Aktivist_innen vom „Bündnis Nordisches Modell“ zum großen Ratschlag in Bonn. Zu den Redner_innen gehörten die wichtigsten Akteur_innen der Bewegung: Alice Schwarzer (Herausgeberin und Geschäftsführerin der EMMA), Inge Bell von „Terre des Femmes“ oder Sabine Constabel vom Verein „Sisters“.

    „Die hoffen alle, die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie instrumentalisieren zu können, um ein Sexkaufverbot durchzusetzen“, sagt Daria, Sprecherin des Berufsverbands für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) in Baden-Württemberg und seit Ende Oktober 2020 Mitglied im Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart ist.

    Vor allem der Südwesten hat sich zum Kampfplatz der „Abolitionist_innen“ entwickelt, wie die Aktiven der Bewegung sich in Anlehnung an die Sklavenbefreiung in den USA gerne nennen. Das liegt entscheidend an der baden-württembergischen SPD-Bundestagsabgeordneten Leni Breymaier, die als ihre politische Speerspitze agiert. In langer Kärrnerarbeit hat Breymaier sowohl ihren SPD-Landesverband als auch die Stadt Stuttgart hinter sich gebracht.

    Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen schadet der Prävention

    Inhaltlich bewegen sich die Befürworter_innen eines Sexkaufverbots auf überraschend dünnem Eis. Vordergründig geht es ihnen um hehre Ziele: Frauenrechte und die Bekämpfung des Menschenhandels. Ob das Sexkaufverbot aber tatsächlich die Sexarbeit und den Menschenhandel eindämmt, ist nicht ausgemacht. Die Methodik vieler Studien ist angreifbar, Daten lassen sich unterschiedlich interpretieren.

    Die Frage aber, wie Stigmatisierung von Sexarbeit ohne gleichzeitige Stigmatisierung der in ihr Tätigen in einer Gesellschaft funktionieren soll, die Sexarbeiter_innen bis heute diskriminiert und marginalisiert, lassen die Befürworter_innen offen.

    Auf der anderen Seite kämpft derweil ein breites Bündnis für Verbesserungen im Lebensalltag von Sexarbeitenden, wenigstens aber für den Erhalt des Status quo. Es reicht vom Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) über die Deutsche Aidshilfe, den Deutschen Frauenrat und den Deutschen Juristinnenbund bis hin zur evangelischen Diakonie. Sie alle befürchten, dass mit einem Sexkaufverbot vor allem die gesellschaftliche Diskriminierung von Prostituierten zunimmt und Gesundheitsprävention erschwert wird.

    Situation bei mann-männlicher Sexarbeit

    Auch die cis, trans* und queere Sexarbeiter_innen waren und sind von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen. In einem gemeinsamen Positionspapier haben Stricherprojekte schon im Frühsommer für den Bereich „junger sexarbeitender Cis-Männer und Queers*“ während der Einschränkungen durch Corona festgestellt: „Zum Teil haben Sexarbeitende keine Alternative, ihre Arbeit auszusetzen. Zu ihrer Überlebenssicherung müssen sie situativ und selbstbestimmt in Kauf nehmen, sich gesundheitlichen Gefahren und Risiken auszusetzen, sowie den Bußgeldern. Dies trifft auch insbesondere auf die sexuelle Arbeit von Cis-Männer*, Queers* und trans*-Menschen in Szenekontexten zu. […] Aktuell wird die Bedrohung von Obdachlosigkeit durch die ausfallenden Einnahmen noch verstärkt. Da die Belegung von Notunterkünften allgemein reglementiert ist und zu Zeiten von Covid-19 stark eingeschränkt wird, bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als auf der Straße zu bleiben.“

    Viele seien durch das Prostitutionsverbot und den damit einhergehenden Verlust ihrer Einnahmequellen in frühere Gewaltsituationen zurückkatapultiert worden: „Das Zurückdrängen in die Kernfamilie, in gewaltvolle Abhängigkeitsbeziehungen, in Flüchtlingsunterkünfte und auf die Straße ist in der aktuellen Situation eine noch größere Herausforderung.“

    Die Notlage führt zu größerer Gefährdung von Sexarbeiter_innen

    Ähnliches gilt auch für cis-weibliche und trans* Sexarbeitende. „Die Freier werden krasser“, sagt Daria Oniér, „denn wer treibt sich schon im Dunkelfeld herum: Leute, die nix ausgeben wollen, Leute mit hohem Druck oder Gewalttätige.“

    BesD-Pressesprecher André Nolte beschreibt die Situation so: „Vereinbarungen werden gebrochen. Das Drücken der Preise kommt häufig vor, ist dabei aber nicht einmal das größte aller Probleme. Gerade als Frau passiert es dir – wenn du nicht mehr im Bordell tätig sein kannst, sondern in eine Wohnung musst –, dass da auf einmal zwei Typen statt einem sitzen.“

    Viele Sexarbeiter_innen wurden in frühere Gewaltsituationen zurückkatapultiert

    Auch der Menschenhandel machte unter Corona-Bedingungen keine Pause, wohl aber seine Bekämpfung. So gab der Berliner Senat in seiner Antwort vom 17. September auf eine Kleine Anfrage der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus zu, dass „verdachtsunabhängige Kontrollen … nicht durchgeführt“ wurden, weil „die auf der gezielten und einvernehmlichen Ansprache der Sexarbeitenden basierende Vorgehensweise in einer Zeit, in der die Prostitution nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verboten war, praktisch nicht durchführbar“ gewesen sei. Auf gut Deutsch: Wer Bordelle schließt und Sexarbeit verbietet, vergibt eine wesentliche Chance, Menschenhandel und Zwangsprostitution effektiv zu bekämpfen.

    Sexarbeit: Kurzer Herbst der Verbotsaufhebungen

    In Berlin war, wie in den meisten Bundesländern, Sexarbeit nach dem Verbot im Frühjahr und Sommer im Herbst unter vielfältigen Auflagen wieder erlaubt. Die Veränderung hat auch Ralf Rötten von „Hilfe für Jungs e.V.“ gespürt. Das ist ein Berliner Projekt für junge Männer, die anschaffen gehen. Er sagt: „Viele unserer Klienten, die zu Anfang der Corona-Krise weg waren, sind aus den Heimatländern zurückgekehrt.“

    Eine Normalität hat sich dennoch nicht eingestellt. Durch die strengen Hygienekonzepte kamen weniger Besucher in die Anlaufstelle des Vereins am Rande des Schwulenkiezes in Berlin. Es durfte nicht mehr übernachtet werden, außerdem mussten Besucherlisten geführt werden – was natürlich im Widerspruch zu anonymer Beratung steht, aber verpflichtend war, weil die Einrichtung als gastronomieartiger Betrieb gilt.

    „Sexarbeitende sind doch nicht erst seit Corona mit dem Thema Gesundheit konfrontiert“

    Auch Rötten beobachtet, wie sehr die Sexkaufverbots-Lobby in der Krise Oberwasser bekommen hat, und warnt: „Wenn es eine Illegalisierung von Freiern gibt, dann betrifft das alle Freier, was in der schwulen Szene offensichtlich noch nicht angekommen ist. Wir müssen uns aktiv für den Erhalt einer vielfältigen, aber gleichzeitig auch fairen Landschaft der sexuellen Dienstleistungen einsetzen.“

    In den meisten Bundesländern blieb, wie in Berlin, ein generelles Prostitutionsverbot bis Anfang September bestehen. Länger als in vergleichbaren Branchen körpernaher Dienstleistungen und dies, obwohl der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen ein detailliertes Hygienekonzept vorgelegt hatte. Dieses reichte vom Kund_innengespräch mit Mund-Nasen-Schutz über Corona-kompatible Stellungen bis zum Lüften danach. „Sexarbeitende sind doch nicht erst seit Corona mit dem Thema Gesundheit konfrontiert“, sagt BesD-Spreche André Nolte. „Wieso müssen in vielen Bundeländern die Gerichte das der Politik erklären?“

    Der November-Lockdown trifft wieder einmal auch Sexarbeiter_innen besonders hart

    Mitte Oktober waren nur noch Hessen und Mecklenburg-Vorpommern Verbotszonen für Sexarbeit, doch mit dem zweiten „Lockdown“ ab dem 2. November sind Sexarbeit und die meisten „körpernahen Dienstleistungen“ wieder verboten. In der Berliner Infektionsschutzverordnung heißt es zum Beispiel, die „Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen“ seien untersagt, in Nordrhein-Westfalen ist der „Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen untersagt“.

    Die Lage für Sexarbeiter_innen ist also wieder düster, die Zukunft ungewiss. Die letzten Wochen haben aber eines gezeigt: Wer in Baden-Württemberg und anderswo in Deutschland Sexarbeitende vor Diskriminierung und der Illegalisierung ihrer Arbeitsumstände schützen will, braucht in diesen Zeiten mehr als je zuvor einen langen Atem

    Sexwork is real work
    Foto: DAH | Renata Chueire

    Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel erscheint bei uns in einer gekürzten Version. Die Langversion ist bei den Kolleg_innen von magazin.hiv erschienen.

  • Hedy: Räume, wo wir wissen: Da gehören wir hin!

    Hedy: Räume, wo wir wissen: Da gehören wir hin!

    Blickkontakt statt Video-Kacheln

    Hedy kann keine Kacheln mehr sehen! Sie war das letzte halbe Jahr in zu vielen Zoom-Konferenzen, zu oft konnte sie ihre Gesprächspartner_innen nur als winzige Videos sehen. Die Berlinerin coacht Führungskräfte und trainiert Belegschaften, vor allem in Sachen Gesundheit. Während des Lockdowns konnte sie ihre Fortbildungen nur online geben. „Technisch hat das gut geklappt“, erzählt die 61-Jährige. Aber selbst die beste Technik kann persönliche Begegnungen nicht ersetzen, davon ist Hedy überzeugt: „Wir sind soziale Wesen und darauf angewiesen, einander leibhaftig zu begegnen! Das hatte sich zum Glück während des Sommers wieder gebessert – aber in die Zeit vor Corona können wir so schnell nicht zurück. Nach Corona ist vor Corona!“

    Hedy ist Coach, Therapeutin, und Fachfrau für Kommunikation.

    Für viele Menschen aus der queeren Community sind die letzten Monate wohl besonders schwierig gewesen, vermutet Hedy. „Viele von uns leben allein. Da fällt es schwerer, die Kontakte aufrechtzuerhalten.“ Wenn dann auch noch Umarmungen tabu sind, geht‘s ans Eingemachte. „Gerade Singles müssen schauen, wie sie gut durch diese Zeit kommen.“

    Das Szenepublikum fächert sich auf

    Erschwerend kam hinzu: Viele Treffpunkte der queeren Community waren geschlossen, Veranstaltungen wurden abgesagt. Das trifft Lesben noch härter als Schwule, erläutert Hedy. „Wir Frauen verdienen rund 20 Prozent weniger als Männer und geben entsprechend weniger aus. Frauenläden haben es schon deshalb schwerer.“

    Selbst im großen Berlin gibt es mit der Begine nur noch eine Kleinkunstbar, in die – klassisch feministisch – nur Frauen* dürfen. Immerhin: Die schlimmste Corona-Zeit konnte das Begine-Team mit Spenden überbrücken. Die meisten Frauenkneipen hatten aber schon vor der Pandemie aufgegeben. Oder sie haben ihr Konzept geändert.

    Die IWWIT-Printanzeige zur Kampagne #WirFürQueer mit 6 queeren Personen
    Für Hedy (oben, links) können persönliche Begegnungen auch durch die beste Technik nicht ersetzt werden.

    „Die Räume für uns Lesben sind weniger geworden – und offener“, erklärt Hedy. Die Türpolitik „Nur für Frauen“ funktioniert nicht mehr wie früher. Das Publikum fächert sich auf. Trans* Männer und trans* Frauen wollen genauso rein wie Besucher_innen, die sich weder als Mann noch als Frau einordnen.

    „Wir Menschen brauchen Schutzräume“

    Auf Hedys Geburtstagsfeier haben zwei ihrer Freundinnen intensiv darüber diskutiert. Die eine organisiert ein Berliner Filmfestival mit. Auf den Flyern steht inzwischen „Lesbian Non-Binary Filmfest“. Die andere stolperte über das Wort „non-binary“ und stellte fest: „Ich bin nur lesbisch. Bitte erklär mir das!“ Hedy war fasziniert: „Zwischen den beiden lagen nur 16 Jahre, aber trotzdem haben sich ihre Sichtweisen sehr unterschieden.“ Verstehen konnte die Gastgeberin beide Seiten. „Bei vielen neuen Begriffen blicke ich auch nicht mehr durch, weil sie einfach komplex sind“, sagt Hedy und lacht. „Manchmal würde ich mir wünschen, dass ich einen Diskurs nicht erst erforschen muss, um mitreden zu können.“

    Hedy sieht die Veränderung ihrer vertrauten Community mit Freude und Wehmut zugleich. „Die jüngere Generation nimmt die neuen Möglichkeiten ganz selbstverständlich in Anspruch. Meine Generation bedauert eher, dass sich unsere Räume so stark verändern.“ Für diese Freiräume setzt sich Hedy seit Langem ein, derzeit im Vorstand des Lesbenrings. Der Verein vernetzt Lesben*gruppen bundesweit. Die muss und wird es auch in Zukunft geben, betont Hedy. „Wir Menschen brauchen Schutzräume, wo wir wissen: Da gehöre ich hin!“ Das könne die Partnerschaft sein, die Wahlfamilie – oder eben Community-Orte wie Begine oder „Rad und Tat“. Dort fühlten sich viele sicher und „beheimatet“.

    Räume
    Hedy sieht die Veränderung ihrer vertrauten Community mit Freude und Wehmut zugleich.

    Harte Fronten durch die Community

    Ausgerechnet diese Rückzugsorte geraden nun in Bewegung. „Das irritiert viele“, sagt Hedy. „Es stellen sich viele Fragen: Was wird mir dadurch genommen? Und was kann ich gewinnen?“ Durch ihren Beruf als Coach und Therapeutin weiß sie, wie leicht Menschen in solchen Übergangsphasen aneinandergeraten, besonders Jüngere und Ältere.

    Umso wichtiger findet Hedy die Botschaft von #wirfürqueer: „Wir halten zusammen.“ Doch Zusammenhalt kostet Kraft. Als Fachfrau für Kommunikation wünscht sich Hedy „eine Kommunikationskultur, in der wir einander zuhören und unterschiedliche Positionen kennenlernen – und zwar ohne gleich auf 180 zu sein, wenn ich eine andere Sicht auf die Dinge höre.“ Derzeit hat Hedy den Eindruck, dass harte Fronten durch die Community verlaufen. „Das treibt mich um! Die Frage ist: Wie schaffen wir es, einander besser zuzuhören?“

    Es führt kein Weg daran vorbei: Wenn wir gemeinsam durch die harten Zeiten kommen wollen, müssen wir miteinander reden können. Da ist sich Hedy sicher – und bereit zum konstruktiven Streit. „Wenn andere mit mir darüber öffentlich diskutieren möchten, mach ich das gern! Ich habe große Lust, meinen Teil beizutragen, dass unsere Community zusammenhält!“


    Auch die queere Szene ist von der Coronavirus-Pandemie betroffen, sei es durch mögliche Einsamkeit oder durch finanzielle Schwierigkeiten. Ihr wollt helfen oder sucht Hilfe? #WirFürQueer listet Projekte auf, die Hilfe anbieten oder selbst Unterstützung suchen. Klickt Euch durch und findet eine passende Hilfs- oder Soliaktion!