UNO schlecht beraten

UN-Gremium entscheidet: Internationale Kommission für Schwule und Lesben ist kein geeigneter Berater der Weltgemeinschaft.

UN-Gremium entscheidet: Internationale Kommission für Schwule und Lesben ist kein geeigneter Berater der Weltgemeinschaft. Homophobe Staaten gaben den Ausschlag.

Die UNO hat sich gegen eine offizielle Beratung durch eine schwullesbische Organisation entschieden. Ein UN-Komitee, das über den Beraterstatus von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) befindet, votierte Donnerstagnacht gegen den Antrag der International Gay and Lesbian Human Rights Commission (IGLHRC).

Die Organisation hatte vor drei Jahren den Berater-Status für das „U.N. Economic and Social Council“ beantragt. Als Beraterin würde sie vor wichtigen wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen des Rates zu den jeweiligen Auswirkungen für Schwule und Lesben befragt werden.

Westliche Diplomaten beklagen, der Beschluss sei am Veto von Ländern gescheitert, in denen die Rechte von Schwulen und Lesben mit Füssen getreten werden. Das UNO-Komitee hat 19 Mitglieder. Großbritannien und die USA setzten sich für die Anerkennung von IGLHRC als Berater ein. Russland, Ägypten, China, Pakistan, Burundi und Angola stimmten dagegen, die Türkei enthielt sich der Stimme.

Der Leiter  von IGLHRC, Cary Alan Johnson, ließ verlauten, er sei “enttäuscht über das Vorgehen des NGO-Komitees, unseren Antrag so zu blockieren.“  Dies sei ein „klarer Fall von Diskriminierung gegen eine Organisation, weil sie sich für die Menschenrechte von Schwulen und Lesben in aller Welt einsetzt.“

Die britische Delegation bei der UNO veröffentlichte ein Statement, in dem sie ihr „tiefes Bedauern“ über die Entscheidung des Komitees zum Ausdruck brachte. Der Widerstand sei federführend von Ägypten betrieben worden, das sich als Vertreter der Interessen aller afrikanischen Länder sehe. Das Ergebnis widerspreche den eigentlichen Interessen der UNO.

Die USA und Europa wollen nun versuchen zu erreichen, dass das „U.N. Economic und Social Council“, IGLHRC direkt zur beratenden NGO bestellt – ohne Entscheidung des Komitees.

(Paul Schulz)

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