Transition meint die Angleichung von trans* Personen an ihr tatsächliches Geschlecht. Etwas salopp meint es: nach außen sichtbar machen, was nach innen schon lange klar ist. Die Transition ist in der Regel ein jahrelanger Prozess – der für die trans* Person sehr herausfordernd sein kann. Im Folgenden werden die drei typische Ebenen kurz skizziert.
Soziale Transition: Vom trans* Coming-out bis zum Erscheinen in der Öffentlichkeit
Coming-out als trans* Person – wie geht das? Ob als Kind, als Jugendliche_r oder Erwachsene_r, der Mensch stellt irgendwann für sich fest: „Irgendwas stimmt nicht mit mir, alle halten mich für ‚männlich‘ oder ‚weiblich‘, aber ich weiß es besser.“ Dieses innere Coming-Out ist oft nicht leicht, weil Vorbilder fehlen, kaum ein Kinder- oder Schulbuch davon erzählt, und nur wenige Rollenmodelle da sind. Kommt ein Mensch dann dahinter („ich bin trans*“), steht meist das äußere Coming-Out an, nämlich anderen Menschen davon zu berichten, was los ist: in der Familie, im Freundeskreis, am Arbeitsplatz, in der Schule… Das Feedback daraufhin ist in der Regel unterschiedlich. Auf eine positive Erfahrung kann immer auch ein negatives Erleben durch Abwertung, nicht ernst genommen werden oder auch leider durch Diskriminierung folgen …
Mit dem äußeren Coming-Out wird nach außen sichtbar gemacht, was nach innen meist schon klar ist, unterstützt zum Beispiel durch andere („geschlechtstypische“) Kleidung, anderes Auftreten, Accessoires wie Basecaps, Binder (Stoff am Oberkörper, der den Brustbereich flacher erscheinen lässt) oder Packer (von der Socke bis zum Dildo, alles was nach „etwas in der Hose“ aussieht). Im öffentlichen Raum ändert sich einiges für die trans* Person: von der Anrede mit dem neuen Vornamen (oder auch eben nicht), über Blicke auf der Straße oder im Job bis hin zum Aufsuchen einer öffentlichen Toilette und damit verbundenen möglichen Anfeindungen.
Medizinische Transition: Von Testo bis zu geschlechtsangleichenden OPs
Wer krankenversichert ist, bekommt die Kosten für Hormone und geschlechtsangleichende Operationen von den Krankenkassen übernommen. Die Auflagen bis zur Bewilligung sind aber hoch: ein Jahr begleitende Psychotherapie bis zur Gewährung von Hormonen, eineinhalb Jahre bis zur Übernahme von OPs (z.B. die Mastektomie, d.h. der Aufbau einer männlichen Brust oder die Gebärmutterentfernung oder ein Penoid-Aufbau). Mit der Diagnose F.64.0. der begleitenden Psychotherapie, wird bescheinigt, „transsexuell“ zu sein.
Mit dem verschreibungspflichtigen Testosteron (z.B. als Gel, dass täglich aufgetragen wird, oder als Spritze, die je nach Testosteron-Präparat etwa alle 14 Tage oder alle drei Monate gegeben wird), verändert sich der Körper: die Stimme wird tiefer inkl. Stimmbruch, Bartwuchs kommt, Muskulatur und Fett verteilen sich um.
In Beratungsstellen von und für trans* Menschen gibt es mehr Informationen: wie man eine gute Begleittherapie findet, wie die Hormone wirken oder auch wo es kompetente Operateur_innen gibt sowie Antworten auf alle medizinischen Fragen.
Rechtliche Transition: … auf zum neuen Vornamen
Den Vornamen zu ändern von Susanne zu Michael, vom Staat bewilligt den Personenstand im Melderegister zu ändern von „W“ (wie weiblich) zu „M“ (wie männlich) oder umgekehrt– beides ist in Deutschland seit 1981 durch das Transsexuellengesetz (TSG) möglich. Es steht bei Menschenrechts- und Trans*-Organisationen mächtig in der Kritik, denn: der Weg zum neuen Vornamen ist zu lange (bis zu eineinhalb Jahre), zu teuer (bis zu paar tausend Euro), läuft nur über das örtliche Amtsgericht und umfasst nicht ein sondern gleich zwei Begutachtungen meist durch Psychotherapeut_innen, die vom Gericht beauftragt werden.
In Regionen, wo es keine große Auswahl trans*-freundlicher Begutachter_innen gibt, kommt es immer mal wieder vor, dass der trans* Mann oder die trans* Frau das Portemonnaie, den Gürtel oder die Strümpfe herzeigen muss, um zu überprüfen, ob die Person „männlich“ oder „weiblich“ genug seien. Klingt absurd? Ist es auch. Im Anschluss an das Gerichtsverfahren wird der neue Vorname rechtskräftig, und alle wichtigen Dokumente müssen geändert werden, ob Führerschein, Zeugnisse oder Personalausweis. Erst seit 2011 ist keine Sterilisation mehr erforderlich, um den Personenstand zu ändern, als das Bundesverfassungsgericht diese OP endlich als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von trans* Menschen erachtet hat.
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