In den USA wurde im Juli 2012 der erste HIV-Test für den Hausgebrauch zugelassen. Seit Ende April dieses Jahres ist in Großbritannien ein Testset mit CE-Kennzeichnung für Laien in Apotheken erhältlich. In Frankreich soll nach Aussage der Gesundheitsministerin noch in diesem Jahr ein Heimtest auf den Markt kommen. Und was passiert in Deutschland?
Mit Heimtests sollen Personen erreicht werden, die einen Test im Gesundheitswesen meiden, weil sie fürchten, durch eine HIV-Infektion stigmatisiert zu werden. Zudem hofft man, dass Personen mit höherem Risiko mithilfe dieses Angebots häufiger einen HIV-Test machen. Der Beweis dafür ist bislang allerdings noch nicht erbracht. In den USA fand man ein Jahr nach Einführung im Schnitt in rund 25 % der Apotheken Heimtests im Angebot. Die Testkits waren oft nur unter der Ladentheke erhältlich – die Angst vor Stigmatisierung setzt sich also bis in die Apotheken fort.
Der Test aus den USA kostet etwa 40 Dollar, für den Heimtest in Frankreich ist ein Preis von 25 Euro geplant. Bei diesen Preisen ist fraglich, ob Personen, die bislang durch Testprojekte und das Gesundheitswesen nicht erreicht wurden, tatsächlich zum Test für den Hausgebrauch greifen. Da die Heimtests noch die Schwierigkeit der geringeren Sensitivität (Genauigkeit) haben – vor allem die Tests mit Mundflüssigkeit –, bekommt man als Heimtest-Nutzer für viel Geld eine schlechtere Qualität als bei einem Test im Gesundheitswesen. Zudem findet keine Beratung statt, und es bleibt offen, ob und in welchem Umfang bei einem positiven Testergebnis der Zugang zur Therapie gelingt.
In Deutschland ist der Vertrieb von HIV-Tests seit 2009 durch §11 (3a) Medizinproduktegesetz grundsätzlich eingeschränkt: Laien können keine HIV-Tests erwerben. Durch die Zulassung eines Heimtests mit CE-Kennzeichnung in Großbritannien ist zu erwarten, dass die EU-Kommission mit Blick auf den freien Warenverkehr in der EU eine Änderung des Medizinproduktegesetzes einfordern wird und HIV-Heimtests auch hier erhältlich sein werden.
HIV-Einsendetests – die Alternative?
Im Gegensatz zu den Heimtests erfolgt bei HIV-Einsendetests (Home-Collection-Tests) nur die Probengewinnung (Mundflüssigkeit oder Blut aus der Fingerkuppe) durch den Anwender selbst. Das Probenröhrchen wird anschließend ins Labor geschickt und die Ergebnisbestimmung dort mit konventionellen Tests durchgeführt. Das Ergebnis wird dann – in der Regel telefonisch – mitgeteilt. Einsendetests stellen eine niedrigschwellige Variante vor allem für Personen dar, die regelmäßig einen HIV-Test benötigen.
Erste Erfahrungen mit den HIV-Einsendetestes in Europa wurden von Januar bis November 2013 in einem Modellversuch in Großbritannien gemacht: Knapp 10.000 Menschen forderten ein Testkit an, das per Post verschickt wurde. 64 % sendeten eine Probe ein, davon waren 73 % MSM (Männer, die Sex mit Männern haben). Ergebnis: 105 Proben wurden HIV-positiv getestet, das entspricht 1,7 % (MSM 1,8 %). Negative Testergebnisse wurden per SMS mitgeteilt, reaktive HIV-Tests per Telefonanruf. Somit war gewährleistet, dass eine Beratung und Weiterleitung zur Bestätigungsdiagnostik erfolgen kann. Ein Drittel der Klienten hatte sich vorher noch nie testen lassen. Man hatte also mit der Methode „Neukunden“ gewonnen. Auch der Anteil der positiven Proben von 1,7 % ist im Vergleich zu positiven Tests in Krankenhäusern und Testprojekten hoch.
Für MSM startet derzeit ein EU-Projekt zur Erprobung von HIV-Einsendetests: EURO HIV EDAT. Probenmaterial ist hierbei ein Abstrich von der Mundschleimhaut. Neben Spanien, Belgien, Dänemark, Portugal und Rumänien ist mit der Aidshilfe Nordrhein-Westfalen auch Deutschland bei diesem Testprojekt vertreten.
Risiken von HIV-Einsendetests und rechtliche Situation
Ein Missbrauch im Sinne von (heimlicher) Testung anderer Personen ist bei Einsendetests grundsätzlich möglich – wenn die Teströhrchen erst nach Beratung und Aufklärung abgegeben werden, kann dieses Risiko aber minimiert werden. Bei der Ergebnismitteilung besteht im Gegensatz zum Heimtest die Möglichkeit der (telefonischen) Beratung und der Einbindung des HIV-positiv Getesteten in die weiterführende Diagnostik bzw. Therapie.
Einsendetests stellen im Gegensatz zu HIV-Heimtests in Deutschland medizinrechtlich eine größere Herausforderung dar: Sobald weitere Personen als der Test-Nutzer im Spiel sind, greifen gesetzliche Regelungen: Nach §24 Infektionsschutzgesetz ist die Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten nur Ärzten gestattet. Als „Behandlung“ gilt auch der „direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit“ – also die Diagnostik.
Ausgehend von der Auffassung des Reichsgerichtshofs von 1894 und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein ärztlicher Eingriff – dazu gehört auch die Diagnostik – ohne Einwilligung eine Körperverletzung dar. Eine ausschließlich schriftliche Einwilligung – wie in Großbritannien – reicht nicht. Eine rechtlich unproblematische Lösung wäre, Klienten in Testprojekten persönlich aufzuklären und dann ein paar Einsendetests für die nächsten Monate oder Jahre mitzugeben.
Der Text ist eine gekürzte Fassung. Die ausführlichere und detaillierte Ausführung zum Thema vom DAH-Medizinreferenten Armin Schafberger ist im Magazin.hiv der Deutschen AIDS-Hilfe zu finden: http://blog.aidshilfe.de/2015/08/15/hiv-tests-fuer-zu-hause/