Das Wichtigste zur Impfung gegen Mpox / „Affenpocken“
- In der EU ist der Impfstoff Imvanex für die Impfung gegen Mpox zugelassen. Sie wirkt nach bisherigem Wissensstand auch gegen die Variante („Klade“) 1b.
- Eine Impfung wird Personen empfohlen, die Kontakt mit dem Erreger hatten (als Post-Expositions-Prophylaxe). Als vorbeugene Schutzmaßnahme wird sie Männern empfohlen, die Sex mit wechselnden Männern haben.
- Die Impfung bietet einen guten Schutz vor einer Ansteckung mit Mpox und einen hohen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen.
- Der Impfstoff wird in der Regel sehr gut vertragen. Allerdings müssen Versicherte die Kosten häufig vorstrecken und sich dann von der Krankenkasse erstatten lassen.
- Auch Menschen mit HIV können sich gegen Mpox / „Affenpocken“ impfen lassen.
Wer sollte sich gegen Mpox / „Affenpocken“ impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die bestimmten Personengruppen ab einem Alter von 18 Jahren. Sie unterscheidet zwei verschiedene Anlässe für eine Impfung:
- nach Kontakt mit dem Mpox-Erreger als sogenannte Postexpositionsprophylaxe und
- vor möglichem Kontakt mit dem Erreger für Personen mit erhöhtem Risiko.
1. nachträgliche Impfung (Postexpositionsprophylaxe)
Eine „nachträgliche Impfung“ wird vor allem empfohlen
- nach engem körperlichem Kontakt über Haut oder Schleimhäute mit einer an Mpox erkrankten Person (z. B. beim Sex oder beim gemeinsamen Wohnen)
- nach Kontakt in der medizinischen Versorgung ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung
- nach ungeschütztem Kontakt von Laborpersonal mit nicht inaktiviertem Mpox-Material
Die nachträgliche Impfung sollte so früh wie möglich und im Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach möglichem Kontakt mit dem Erreger erfolgen. Sie wird nur durchgeführt, wenn keine Symptome vorhanden sind. Bei Symptomen sollte der Körper nicht noch zusätzlich durch eine Impfung belastet werden. Außerdem ist davon auszugehen, dass eine Impfung zu diesem Zeitpunkt den Krankheitsverlauf nicht mehr abschwächen kann.
2. vorbeugende Impfung
Infektionen mit Mpox wurden in Deutschland bislang fast ausschließlich bei Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), festgestellt. MSM mit häufig wechselnden Partnern wird eine Impfung empfohlen, um sich vor einer Ansteckung oder vor einem schwerem Verlauf zu schützen.
Eine Impfempfehlung gibt es außerdem für Laborpersonal, das Kontakt mit infektiösen Proben hat und als infektionsgefährdet gilt.
Wie wird gegen Mpox / „Affenpocken“ geimpft?
Der Impfstoff wird in der Regel am Oberarm unter die Haut verabreicht (subkutane Injektion). Die Zahl der Impfdosen kann sich unterscheiden:
- Personen, die noch nicht gegen Pocken geimpft wurden, erhalten zwei Impfdosen im Abstand von mindestens 28 Tagen.
- Bei Personen, die schon gegen die echten Pocken (Variola) geimpft sind, reicht eine Impfstoffdosis.
- Menschen mit HIV können auch geimpft werden. Sie sollten jedoch immer zwei Impfdosen erhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit gegen die echten Pocken geimpft wurden.
Ist die Impfung ungefährlich?
Ja. Der von der STIKO empfohlene Impfstoff Imvanex enthält eine abgeschwächte Form eines Virus, die beim Menschen keine Erkrankung auslöst und sich in menschlichen Zellen nicht vermehren kann. Die Verträglichkeit des Impfstoffs wurde vor der europäischen Zulassung an über 2000 Menschen aus unterschiedlichen Altersgruppen, mit unterschiedlichem Geschlecht und mit und ohne HIV getestet. Der Impfstoff kann als sicher gelten.
Welche Nebenwirkungen hat die Impfung gegen Mpox / „Affenpocken“?
Sehr häufige Nebenwirkungen (bei mehr als 10 Prozent der Geimpften) sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Muskelschmerzen und Reaktionen an der Injektionsstelle. Die Impfreaktionen klingen in der Regel nach nur wenigen Tagen ab.
Ab wann wirkt der Impfschutz?
Schon etwa zwei Wochen nach der ersten Impfdosis ist das Risiko für eine Erkrankung deutlich gesunken. Für die Grundimmunisierung soll anschließend eine zweite Impfdosis im Abstand von mindestens 28 Tagen und höchstens zwei Jahren gegeben werden. Wurde eine Person in der Vergangenheit schon gegen die echten Pocken geimpft, reicht in der Regel eine Impfdosis zur Auffrischung aus.
Wichtig: Die Impfung reduziert das Risiko für eine Infektion und einen schweren Verlauf erheblich (bis zu 89 Prozent),sie bietet aber keinen 100-prozentigen Schutz. Wichtig sind deshalb auch andere Maßnahmen zur Senkung des Risikos.
Wie groß ist die Schutzwirkung der Impfung gegen Mpox / „Affenpocken“?
Das Robert Koch-Institut weist auf eine Übersichtsarbeit zu Studien hin, wonach nach der ersten Impfdosis nach ungefähr zwei Wochen eine Schutzwirkung von 76 Prozent und nach der zweiten Impfung von 82 Prozent besteht. Darüber hinaus verlängert die zweite Impfdosis die Dauer des Impfschutzes. Trotz der guten Wirkung sind, wie bei allen Impfungen, Durchbruchsinfektionen möglich.
Das heißt: Die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung liegt für geimpfte Personen um 76 bzw. 82 Prozent niedriger als für ungeimpfte. Das heißt aber nicht, dass 13 bzw. 11 Prozent der geimpften Personen erkranken, und es werden auch nicht alle Ungeimpften erkranken.
Fazit
Das heißt: Die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung liegt für geimpfte Personen um 76 bzw. 82 Prozent niedriger als für ungeimpfte. Das heißt aber nicht, dass 13 bzw. 11 Prozent der geimpften Personen erkranken, und es werden auch nicht alle Ungeimpften erkranken.
Fazit
- Die Impfung reduziert das Risiko für eine Infektion und einen schweren Verlauf erheblich, bietet aber keinen 100-prozentigen Schutz. Wichtig sind deshalb auch andere Maßnahmen zur Senkung des Risikos.
Wirkt die Mpox-Impfung auch gegen die neue Variante („Klade“) 1b?
Ja, das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass die Impfung gegen Mpox auch gegen die neue Variante 1b schützt.
Wie lange wirkt der Impfschutz gegen Mpox?
Grundsätzlich besteht die Impfung gegen Mpox aus zwei Impfdosen im Abstand von mindestens 28 Tagen. Zwar besteht schon etwa zwei Wochen nach der ersten Dosis ein gewisser Schutz, aber die zweite Dosis ist wichtig, damit der Schutz lange anhält. Man geht davon aus, dass der Impfschutz nach nur einer Dosis ab etwa zwei Jahren nachlässt. Wer also nur eine Dosis bekommen hat und seinen Impfschutz vervollständigen will, sollte sich beraten lassen.
Wer in der Kindheit gegen Pocken geimpft wurde, braucht laut Ständiger Impfkommission in der Regel nur eine Impfdosis, um den Schutz vor Mpox aufzufrischen. Lediglich für Menschen mit Immunschwäche wird eine Impfung mit zwei Dosen empfohlen.
Wer eine Mpox-Erkrankung durchgemacht hat, braucht laut RKI keine Impfung, weil man nach der Erkrankung nach derzeitigem Wissen für mehrere Jahre einen Immunschutz hat.
Bin ich geschützt, wenn ich schon gegen die echten Pocken (Variola) geimpft wurde?
Die Impfung gegen die echten Pocken (Variola), die bis 1976 in der BRD und bis 1982 in der DDR Pflicht war, bietet laut RKI auch einen Schutz gegen Mpox („Affenpocken“). Trotzdem wird eine nachträgliche Impfung nach einem Kontakt mit dem Erreger (Postexpositionsprophylaxe) oder eine vorbeugende Impfung für Personen empfohlen, die früher bereits gegen Pocken geimpft wurden. Bei ihnen reicht dann allerdings in der Regel eine Impfstoffdosis statt Zweien aus.
Sollte ich mich auch impfen lassen, wenn ich bereits Mpox / „Affenpocken“ hatte?
Nein. Der Immunschutz, der durch die Erkrankung aufgebaut wurde, reicht nach bisherigem Wissen mehrere Jahre zum Schutz vor einer weiteren Ansteckung aus.
Ist die Impfung gegen Mpox für mich kostenlos?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Versicherte, für die die STIKO-Impfempfehlung gilt (vor allem Männer, die Sex mit Männern haben und häufig die Partner wechseln). Auch private Krankenkassen übernehmen oft die Kosten. Dies sollte aber vorab mit der Versicherung geklärt werden. Häufig muss man für die Impfung privat in Vorleistung gehen. Man bekommt die Kosten nach Einreichung bei der Krankenkasse jedoch in aller Regel zurückerstattet.
Wo kann ich mich gegen Mpox / „Affenpocken“ impfen lassen?
Wo sich Personen impfen lassen können, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wir haben in öffentlich verfügbaren Informationen und bei den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen recherchiert und aktualisieren die Informationen regelmäßig. (Letzte Aktualisierung: 09.10.2024)
Die Mpox-Impfung ist Bestandteil der Schutzimpfungsrichtlinie. Sie steht gesetzlich Krankenversicherten mit erhöhtem Risiko zu, laut Richtlinie unter anderem Männern ab 18, die Sex mit Männern haben (MSM) und häufig die Partner wechseln. Das heißt: Ärzt*innen der sogenannten vertragsärztlichen Versorgung („Kassenärzt*innen“) können die Mpox-Impfung bei vorliegender Indikation verschreiben. Ob auch private Krankenkassen die Impfung übernehmen, sollte bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden.
Impfung in der ärztlichen Praxis
Der Weg zur Impfung bei Kassenärzt*innen hängt vor allem davon ab, ob es in dem Bundesland, in dem man lebt, eine sogenannte Impfvereinbarung zwischen den Krankenkassen und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gibt. Die Impfvereinbarung regelt, wie die Impfung durchgeführt wird und welche Kosten abgerechnet werden dürfen.
Mpox-Impfung in Bundesländern mit Mpox-Impfvereinbarung
In den Bundesländern, in denen es eine Mpox-Impfvereinbarung gibt, können gesetzlich Versicherte sich von Kassenärzt*innen impfen lassen – die Vorlage der Gesundheitskarte genügt, Kosten müssen nicht vorgestreckt werden.
Bundesländer, in denen es nach unseren Recherchen eine Mpox-Impfvereinbarung gibt (Stand 09.10.2024):
- Baden-Württemberg (Quelle)
- Bayern (Quelle)
- Berlin (Quelle)
- Hamburg: Sonderfall. Es gibt zwar keine Impfvereinbarung entsprechend Schutzimpfungsrichtlinie, aber eine Vereinbarung zur Durchführung der Impfung; verimpft wird kostenlos und auch für Nichtversicherte, offenbar aus den Restbeständen des Bundes aus der 2022 durchgeführten Beschaffung, die von der Sozialbehörde verteilt werden. Die Sozialbehörde und die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg haben vereinbart, zunächst nur die HIV-Schwerpunktpraxen zu beliefern, die am häufigsten mit diesem Virus konfrontiert sind. Impfberechtigte können sich an eine der unter https://www.kvhh.net/de/praxis/aktuelle-meldungen/mpox-affenpockenvirus-who-ruft-weltweite-notlage-aus.html genannten Praxen wenden; Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung vom 23.8.2024
- Nordrhein-Westfalen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (Quelle)
- Rheinland-Pfalz (Quelle; Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung vom 23.8.)
- Saarland (Quelle)
- Sachsen-Anhalt: Sonderfall. Es gibt zwar keine Impfvereinbarung entsprechend Schutzimpfungsrichtlinie, aber eine Vereinbarung zur Durchführung der Impfung; verimpft wird kostenlos und auch für Nichtversicherte offenbar aus den Restbeständen des Bundes aus der 2022 durchgeführten Beschaffung. Eingebunden in die Impfung sind HIV-Schwerpunktpraxen, die Universitätskliniken und weitere Praxen (Auskunft des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.09.2024
- Schleswig-Holstein (Quelle)
Mpox-Impfung in Bundesländern ohne Mpox-Impfvereinbarung
In den meisten Bundesländern gibt es noch keine Impfvereinbarung (Stand: 08.10.2024). Dort muss die gesetzlich versicherte Person mit Anspruch auf die Mpox-Impfung die Kosten für den Impfstoff und die Impfung vorstrecken und dann bei der Krankenkasse einen Erstattungsantrag stellen. Laut Impfempfehlung sollen in der Regel zwei Dosen mit mindestens 28 Tagen Abstand verimpft werden. Pro Dosis ist mit mindestens 200 Euro allein für den Impfstoff zu rechnen. Hinzu kommen noch die ärztlichen Kosten für die Beratung und Aufklärung sowie jede der Impfungen (jeweils um die 10 Euro) und eventuell Kosten für den Versand des Impfstoffs.
Bundesländer, in denen es nach unseren Recherchen keine Mpox-Impfvereinbarung gibt (Stand 08.10.2024):
- Brandenburg (Quelle; telefonische Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung vom 23.8.; laut „Tagesspiegel“ vom 28.09.2024 werden Mpox aufgrund der sehr geringen Nachfrage nicht in die Impfvereinbarung aufgenommen)
- Bremen (Quelle)
- Hessen (Quelle)
- Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: telefonische Auskunft der KV, Hauptabteilung 2 Verträge, vom 23.8.)
- Niedersachsen (Quelle: Auskunft der KV vom 23.8.)
- Nordrhein-Westfalen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (Quelle: KV Westfalen-Lippe; an einer Impfvereinbarung wird laut „Tagesspiegel“ vom 28.09.2024 gearbeitet)
- Sachsen (Quelle; telefonische Auskunft der KV vom 23.8.; Impfmöglichkeiten: https://www.gesunde.sachsen.de/affenpocken-4658.html)
- Thüringen (Quelle; Auskunft der KV Thüringen per Mail vom 26.8.)
Weitere Impfmöglichkeiten
Einige Gesundheitsämter impfen ebenfalls gegen Mpox.
In einigen Städten können sich auch Nichtversicherte impfen lassen (in Berlin zum Beispiel bieten die Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung diese Möglichkeit an).
Informationen bieten die Aidshilfen und die örtlichen Gesundheitsämter. Adressen und Kontaktdaten von Gesundheitsämtern in der Umgebung findet man über das Suchtool des RKI: https://tools.rki.de/PLZTool/.
Bestellung des Impfstoffs
Jede Apotheke in Deutschland kann den Mpox-Impfstoff über einen spezialisierten Pharma-Großhandel bestellen. Auskunft erteilt der Hersteller des Impfstoffs unter customerservice@bavarian-nordic.com oder +49 89 255 446 300.
Als Hauptübertragungsweg für Mpox-Viren („Affenpockenviren“) gilt enger und längerer Haut-zu-Haut-Kontakt (z. B. beim Kuscheln oder Sex), vor allem Kontakt mit den Hautveränderungen (Ausschlag, Bläschen, Pusteln, Wunden, Schorf). Alle wichtigen Informationen zur Übertragung von Affenpocken haben wir hier zusammengestellt.
Gegen Mpox / „Affenpocken“ wirkt derselbe Impfstoff, der auch gegen die echten Pocken eingesetzt wird. Die Impfung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt (siehe Wo kann ich mich impfen lassen?). Die Impfung bietet einen hohen Schutz vor einer Infektion und senkt darüber hinaus in hohem Maße das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, falls es doch zur Ansteckung kommt. Wir haben hier die wichtigsten Informationen zur Impfung gegen Mpox im Frage-Antwort-Stil (FAQs) zusammengefasst. Die Infos gelten nach bisherigem Wissensstand (August 2024) auch für die Variante („Klade“) 1b. Letzte Aktualisierung: 23.10.2024