Was tun im Drogennotfall?

Ruf bei einem akuten Drogennotfall die 112! Vermeide die Wörter Drogen und Polizei, sondern sag z. B. „Bewusstlose Person, möglicherweise im Schockzustand“. Bleib bei der Person, bis der Rettungswagen kommt. Bei Atemstillstand können Beatmung und Herzmassage Leben retten.

Hab keine Angst, Fehler zu machen: Jede Hilfe ist besser als wegzuschauen, aber du solltest sofort reagieren.

 

Manchmal helfen dem Betroffenen schon ein Glas Wasser, frische Luft oder beruhigende Worte. Führe ihn bei Angst- und Panikzuständen in eine ruhige Umgebung, aber vermeide krasse Wechsel von Licht oder Temperatur.

 

Wenn du die Situation nicht einschätzen kannst, bring ihn ins Krankenhaus oder ruf 112 an.

 

Erwähnst du die Worte „Atemstillstand“ oder „Bewusstlosigkeit“ am Telefon, kommt so schnell wie möglich ein Rettungswagen (+ Notarzt/Notärztin) an den Unfallort. Durch die Schweigepflicht von Ärzt_innen und Rettungskräften kannst du ihnen gegenüber ruhig offen sein. Am Telefon solltest du, wenn du ganz sicher gehen möchtest, jedoch nichts von Drogen erwähnen. Bei Drogenkonsum wird sonst die Polizei mitverständigt.

Wenn es zu einem Notfall kommt, sollten grundsätzlich folgende Regeln beachtet werden:

  • Ruhe bewahren!
  • Bitte andere Menschen, dir zu helfen, und bleibe möglichst bei der Person.
  • Versuche die Person anzusprechen und ihn/sie wach zu halten.
  • Sorge für eine ruhige und geschützte Umgebung.
  • Erkundige dich, was und wie viel die betroffene Person konsumiert hat.
  • Frag nach, ob es noch Reste der konsumierten Droge(n) gibt. Diese Informationen sind äußerst wichtig für die weitere (not-)ärztliche Behandlung.
  • Erkundige dich nach Vorerkrankungen, die für den Notfall mitverantwortlich sind,
  • Im Zweifelsfall immer sofort den Rettungswagen rufen und dableiben, bis der Arzt oder die Ärztin eintrifft.

 

Quelle: Mindzone

Bei Drugscouts findest du weitere ausführlichere Tipps für den Drogennotfall.

Notruf

Notrufnummer für Deutschland: 112

Ärzt_innen unterliegen der Schweigepflicht!

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