So funktioniert die Entschädigung für §175- und §151-Urteile
In der Kölner Geschäftsstelle der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. berät Jan Bockemühl Menschen, die eine Antrag auf Entschädigung für Verurteilungen nach § 175 (BRD) und § 151 (DDR) stellen wollen. Laut Schätzungen haben noch 5000 Menschen darauf einen Anspruch. Unser Autor Jörn Valldorf hat mit ihm gesprochen und nach allen wichtigen Infos gefragt.
ICH WEISS WAS ICH TU ist die schwule Präventionskampagne der Deutschen Aidshilfe.