Deine HIV-Infektion steht in der Regel einem normalen Arbeitsalltag nicht im Wege. Auch kannst du mit einer HIV-Infektion jeden Beruf ausüben. Ganz egal, ob in der Pflege, der Kinder- und Jugendarbeit oder der Gastronomie: es stehen dir alle Jobs offen.
Auch darf der Arbeitgeber dich nicht zu einem HIV-Test zwingen oder dich in einem Bewerbungsgespräch nach deinem HIV-Status fragen. Tut er dies doch, musst du nicht wahrheitsgemäß antworten.
Du bist nicht verpflichtet, deine HIV-Infektion deinem Arbeitgeber oder Kolleg_innen mitzuteilen. Wenn du dich dennoch entscheidest, dich als HIV-positiv „zu outen“, dann ist das mutig und kann auch eine Entlastung sein. Bedenke aber, dass du dein HIV-Coming-Out nicht rückgängig machen kannst. Neben positiven Reaktionen und Unterstützung, kann es zu Diskriminierungen kommen. In diesen Fällen kannst du dich an deine regionalen Aidshilfen und die Kontaktstelle „HIV bezogene Diskriminierung“ der Deutschen AIDS-Hilfe wenden.
Weitere Informationen zu deinen Rechten und Möglichkeiten als HIV-Positiver findest du auf unserer Seite www.hiv-diskriminierung.de.
Meine Rechte am Arbeitsplatz
Silke Eggers, Referetin und Expertin für Arbeitsrecht bei der Deutschen AIDS-Hilfe, stellt die rechtlichen Fakten zum Thema HIV am Arbeitsplatz dar.
Darf mich mein Arbeitgeber kündigen? Welche Gesetze schützen mich als Arbeitnehmer? Und muss ich mich überhaupt outen?